Am 19.03.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h der erforderliche Abstand von 80,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 24, Richtung Berlin, bei km 130,923 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Beweisfoto liegt vor
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim
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