Am 21.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 163 km/h der erforderlichen Abstand von 81,50 m auf der BAB 24, Richtung Berlin, km 130,923, zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim
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