Abstandsverstoß, BAB 13, km 34,6, von AK Schönefeld in Fahrtrichtung AD Spreewald,

Festgestellter Abstandsverstoß, auf der BAB 13, km 34,6, von AK Schönefeld, in Fahrtrichtung AD Spreewald am 20.08.2015, der Abstand betrug 25,63 m bei 153 km/h und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes.

Nachfolgende Vorschriften wurden verletzt, § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.7.2 BKat

Erhebung durch Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg/Gransee

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