Erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07613, Walpernhain, auf der A 9, Ri. München, km 167,5 07613 bei 114 km/h mit 47,50 m unterschritten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: VKS – Videomessung, Foto
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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