Erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07613, Walpernhain, auf der A 9, Ri. München, km 167,5 07613 bei 114 km/h mit 47,50 m unterschritten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel:  VKS – Videomessung, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”