Am 11.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 143 km/h der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Herbolzheim, BAB 5, Km 731.000, nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. VKS 3.2 3D Messung
Verstoß gegen § 4 Abs 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.7.2 Bkat
Bearbeitung durch erfolgte durch die Zentrale Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel
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