Bei der Abstandsmessung durch am 09.09.2015 auf der BAB 57, km 49.730, RF Köln, wurde ein Abstand von 28 m bei 123 km/h festgestellt und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. VKS-Messung

Verletzte Vorschriften: § 4Abs 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 1.2.6.1 BKat. 

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