Am 29.10.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h der erforderliche Abstand von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach BAB 3, Richtung Frankfurt, Abschnitt 1280, km 5,600 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Beweismittel: Video, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Übersendung des Anhörungsbogens erfolgte durch Bußgeldstelle Straubing

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