Am 18.04.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h der erforderliche Abstand von 48,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Waldenburg, auf der BAB 6, bei km 670,5, Fahrtrichtung N-MA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Zwickau
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