Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Erftstadt auf der A 1, bei km 440.785, RF Koblenz nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3. 0 select

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren