Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 01.06.2016 in Bielefeld, auf der BAB 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannover. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 122 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld

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