Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 02.01.2016 auf der BAB 9, km 38,1 in Fahrtrichtung Leipzig um 59 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 179 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, ES3.0, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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