Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 03.05.2016 in Hollfeld, St 2191, Abschnitt 500, km 0,12, Ri. Hollfeld. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessanlage –  mobil – Einseitensensor ES3.0 146 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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