Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 03.06.2016, in Kinding, auf der A 9, bei km 1,87, Abschnitt 840, (Kindinger Berg) wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 98 km/h , bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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