Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 07.03.2016 auf der BAB 15, km 9.0, zw. AS Boblitz und Vetschau, FR AS FVetschau. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor, ES3.0 109 km/h. Beweisfoto liegt vor. Bußgeldbescheid wurde mit erhöhtem Bußgeld von 115,00 €, wegen Voreintragungen erlassen.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 25 Abs. 2a StVG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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