Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 10.03.2016 in Arnstein, Stadt, OL Quenstedt, B 180, Eislebener Straße, Höhe Einmündung Ascherslebener Straße, in Ri. Aschersleben. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 66 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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