Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 11.06.2016 in Chemnitz, auf der Stollberger Straße, geg. HNr. 232 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen von Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz übersandt.
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