Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 12.03.2016 in Rostock auf dem Mühlendamm. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtmessverfahren 76 km/h
Verstoß gegen: Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock
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