Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 12.03.2016 in Rostock auf dem Mühlendamm. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtmessverfahren 76 km/h

Verstoß gegen:  Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.