Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 12.12.2015 in Dülmen, A3, km 71,660, RF Münster. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit VKS – Messung 128 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Coesfeld
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