Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 13.04.2016 in Borken – Marbeck, auf der B 67, Abs. 532, Höhe Feldmark-Unterführung wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 130 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Kreis Borken erlassen.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.