Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 13.04.2016 in Borken – Marbeck, auf der B 67, Abs. 532, Höhe Feldmark-Unterführung wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 130 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Kreis Borken erlassen.
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