Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 15.03.2016 in Weingarten, auf der B 5, km 615.9 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 109 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe eröffnet.
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