Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 16.04.2015 auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, km 290,840, Fahrtrichtung Nord. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät TraffiStar S 330 142 km/h.

Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Göttingen

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