Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 16.12.2015 in Groß Krankow auf der L 031. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtmessverfahren 78 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg
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