Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 19.06.2016 in Weibersbrunn, auf der BAB 3, Abs. 240, Station 1.4, FR Passau/Linz. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanalge-mobil-PoliScan Speed 103 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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