Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 21.01.2016 in Duisburg, A 40, FR NL, km 43,291, MH10VB, um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Bußgeldbescheid geahndet. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed. Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg
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