Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 23.02.2016 in Hagen, auf der BAB 45, km 38,000, RF Dortmund. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed 122km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hagen

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