Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 27.03.2016 auf der B 10, Gemeinde Annweiler, FR Landau . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S330 81 km/h. Frontfoto liegt vor

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer

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