Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 29.04.2016 auf der BAB 61, km 231,863, Gem. Dieblich, FR Köln. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ESO.3 142 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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