Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 30.12.2015 auf der B5, Abschnitt 580, km 1,95, Abzweig Bredow und Wernitz, FR BAB 10. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 120 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto, 30,00 € Verwarnungsgeld
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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