Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 92286, Rieden, St 2165, Höhe Einmündung Altriedener Straße um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Erhebung eines Verwarnungsgeld von 35,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Messgerät Leivtec XV 3 mit Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz übersandte Verwarnung / Anhörung
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