Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Moers, auf der A 57, in Höhe km 49,730, RF Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Kreis Wesel