Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Lorch, OT Lorchhausen, auf der Rheinallee, gegenüber Nr. 17, Richtung Kaub die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 92 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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