Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38.5, i. R. Rostock die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 107 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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