Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 km/h in der Gemarkung Norderstedt, B 433, Umgehung Fuhlsbüttel, km 8,3, Fahrtrichtung Norderstedt, linke Spur überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 76 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg

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