Wegen Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, auf der Stresemannstraße, Höhe Nr. 47, stadtauswärts um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg
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