Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Frankfurt am Main, auf der Vilbeler Landstraße, Nr. 166, um 47 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main
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