In der Gemeinde Rade, auf der Rader Hochbrücke, A 7, bei km 61,023, in Rtg. Norden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät 87 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde
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