Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Salbitz, auf der B 169, in Höhe Nr. 4, FR Döbeln um 37 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Messgerät Leivtec XV 3.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordsachsen
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