In Brandenburg Sankt-Annen-Straße 30, in Richtung Neustädtische Heidestraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Speedophot mit Frontfoto 52 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Stadt Brandenburg übersandte Anhörungsbogen
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