Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur auf der BAB um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Drucksensoren: TRAFFIPAX TraffiStar S 330121 km/h mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Anhörung

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