Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, auf der B 31 a, stadteinwärts, Höhe Uferstraße um 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg
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