Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde Darmstadt, auf der A 5, bei km 520.7, Darmstädter Kreuz, FR Mannheim mit 28 km/h, bei zulässigen 10 km/h gemessen. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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