Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 17.06.2016 in Hamburg, auf der BAB 7, in der Baustelle, bei km 146,15, Rtg. Süden um 34 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 94 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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