Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 24 km/h in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe überschritten. Festgestellt wurden mit stat. Messsystem TraffiStar S 330 mit Foto 144 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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