Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 89611,Obermarchtel, auf der B 311, Obernarchttal Ortsausgang um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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