Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Tuningen, außerhalb geschlossener Ortschaften, auf der BAB 81, in Höhe km 685,935, Stuttgart – Singen um 34 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab 154 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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