Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in 72108 Rottenburg, Baisingen, auf der Kaiserstraße. Beweismittel: Messgerät ES3.0 Foto.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Rottenburg übersandt.

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