Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in 72108 Rottenburg, Baisingen, auf der Kaiserstraße. Beweismittel: Messgerät ES3.0 Foto.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Rottenburg übersandt.
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