Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14059, Berlin,auf der BAB 100, Nord, AS Kaiserdamm, vor Knobelsdorffbrücke, Nord die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit einem Geschwindigkeitsmessgerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 60 km/h. Es wurden 81 km/h mit Beweisfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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