Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in 65428, Rüsselsheim am Main, auf der Johann-Sebastian-Bach-Straße, Höhe Nr. 22, Richtung Schule. Beweismittel: Zeugen, Sensormessung

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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