Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Landkreis Ludwigslust-Parchim, auf der L 072, Ortkrug, Abs. 90, bei km 1,442, in Ri. Schwerin begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 36 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffiphot S digital mit Film/Bild 86 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim
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