Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lennestadt, Bruchhausen, auf der B 55 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 101 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Speedophot Radar festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 31 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Olpe
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